Hinweisgebersystem
Die Wahrung von Gesetzen, Vorschriften und internen Richtlinien steht natürlich auch bei GetTrans an erster Stelle. Nur durch rechtmäßiges und ethisches Verhalten
können wir die Sicherheit unseres Unternehmens, unserer Mitarbeitenden und unserer Geschäftspartner gewährleisten. Das Hinweisgebersystem erfasst konkrete Hinweise von Personen, die im Rahmen
ihrer Berufstätigkeit Kenntnisse über Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften oder andere verbindliche Regelungen erlangt haben und diese melden.
Den Gesetzestext finden Sie hier.
So geben Sie einen Hinweis
Es erfordert die Aufmerksamkeit und Bereitschaft aller Beteiligten, Regelverstöße innerhalb unseres Unternehmens zu melden. Wenn konkrete Informationen vorliegen, können diese Meldungen
vertraulich über das Hinweisgebersystem getätigt werden.
Dies bezieht sich z.B. auf Verstöße gegen unseren Verhaltenskodex, das Kartellrecht, Korruption, Diebstahl, Diskriminierung oder Mobbing.
Mit dem Ziel, den größtmöglichen Schutz für die Hinweisgebenden und Betroffenen zu gewährleisten, haben wir dazu einen externen Ombudsmann beauftragt. Bitte wenden Sie sich bei Verdachtsfällen nach dem HinSchG vertrauensvoll an die Kanzlei am Weinberg von Rechtsanwalt Nils Lippert oder benutzen Sie das hier verfügbare Formular
Neben unseren Beschäftigten können selbstverständlich auch Geschäftspartner, Kunden oder sonstige Dritte Hinweise abgeben.
So formulieren Sie einen Hinweis
Es ist wichtig, dass der Hinweis so konkret wie möglich formuliert ist und auch von unbeteiligten Personen verstanden werden kann. Hilfreich ist es, wenn Sie bei der Abgabe einer Meldung die folgenden Fragen beantworten: